AGB

Allgemeine Geschäfts- sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Anerkennung der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Bei Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Käufer mit den nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs-, und Zahlungsbedingungen für die gesamte und zukünftige Geschäftsverbindung einverstanden. Etwaige im Auftragsschreiben oder Bestellformular des Käufers enthaltene abweichende Bedingungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso gelten mündliche Zusagen unserer Vertreter und Angestellten oder sonstige Vereinbarungen nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

2. Angebote/Preise
a. Unsere Preise sind Nettopreise ab jeweiligem Lagerort zuzüglich Versand- und Verpackungskosten und der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Die Preise, Abbildungen, Prospekte und sonstigen Drucksachen sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise und Rabatte.
b. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten unsere Angebote drei Monate ab Ausstelldatum.
c. Es besteht ein Mindestbestellwert von 30,00 Euro netto.

3. Lieferzeit
a. Die zugesagten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind aber unverbindlich. Im Falle der Überschreitung der Lieferzeit bedarf es der Setzung einer angemessenen Nachfrist. Bei Lieferungsvertrag sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausdrücklich ausgeschlossen.
b. Betriebsstörungen jeder Art, sowie Fälle höherer Gewalt, berechtigen uns entweder zur Nachholung der Lieferung nach Behebung des Ereignisses oder zum völligen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrage. Auch in diesen Fällen sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
c. Werden wir aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht richtig oder rechtzeitig beliefert, so sind wir berechtigt, von dem mit unserem Abnehmer geschlossenen Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, oder die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Auch in diesen Fällen sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
d. Bei Aufbewahrung und Zwischenlagerung von fertigen Teilen bei Abnahmeverzug sind wir berechtigt, dem Auftraggeber Einlagerungskosten in ortsüblicher Höhe zu berechnen.
e. Wenn es für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, nehmen wir Teillieferungen vor. Die Transport- und Verpackungskosten werden verursachungsgerecht zugeordnet.
f. Bei Lieferverzug besteht keine Schadensersatzpflicht infolge leichter Fahrlässigkeit, sondern nur infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

4. Rücknahme von Waren
Wird Ware, aus Gründen auch immer, zurückgenommen, können nur 80% des Warenwertes gutgeschrieben werden, sofern die Ware in einwandfreiem Zustand und auf Kosten des Bestellers zurückgesandt wurde. Sonderanfertigungen nehmen wir grundsätzlich nicht zurück.

5. Frachtbestimmungen
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Dies auch bei frachtfreier Lieferung.

6. Verpackung
Die Verpackung wird angemessen vorgenommen und wird zu Lasten des Käufers berechnet.

7. Mängel
a. Eine Gewährleistung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als es sich nachweislich um Fabrikations- oder Materialfehler handelt. Mängel müssen uns unverzüglich nach Feststellung spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist eine Mängelrüge ausgeschlossen.
b. Wir sind berechtigt, den gerügten Mangel an Ort und Stelle selbst oder durch einen Vertreter festzustellen. Durch Verhandlungen über erfolgte Beanstandungen und durch die Untersuchung der Ware auf Mängel verzichten wir nicht auf den Einwand der Verspätung oder Unvollständigkeit der Mängelrüge.
c. Eine Anerkennung der Mängelrüge muss ausdrücklich und schriftlich durch uns erfolgen.
d. Mängel, für die wir haften, können durch Ersatzlieferung oder durch Reparatur behoben werden. Ist die Behebung der Mängel in einer angemessenen Frist nicht möglich, so ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten, und zwar unter Ausschluss jeder weitergehenden Ansprüche.
e. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung.

8. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Weiterveräußerung durch Wiederverkäufer im üblichen Geschäftsgang ist gestattet, jedoch tritt der Besteller schon im Voraus die aus dem Verkauf entstehenden Forderungen zur Sicherung an uns ab und verpflichtet sich, das Eigentum auf den Kunden erst dann zu übertragen, wenn dieser den Kaufpreis voll bezahlt hat. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung aller Unterlagen (Pfändungsprotokolle) auf seine Kosten anzuzeigen. Bei Be- oder Verarbeitung von in unserem Eigentum stehender Ware gilt die verarbeitete Ware als Vorbehaltsware.

9. Technische Änderungen und Preisänderungen
Technische Änderungen auf Grund von NORM-Änderungen oder technischer Weiterentwicklung und daraus enstehenden Preisänderungen behalten wir uns vor.

10. Sonderanfertigungen
a. Sonderanfertigungen nach Angaben des Bestellers sind schriftlich zu bestellen. Sofern keine gesonderten Maßangaben gemacht werden, fertigen wir nach Standart unseres Hauses. Die Bringepflicht der Maße und Produkteigenschaften liegt beim Besteller. Die Einhaltung etwaiger Vorschriften wird von uns nicht geprüft. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Besteller stellt uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung fei.
b. Die von uns zur Herstellung der Sonderanfertigung eingesetzten Schablonen, Lithographien, Stanzwerkzeuge, Entwürfe und Digitalisierungen bleiben, auch wenn sie Ihnen gesondert vollständig oder anteilig berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Es besteht für uns keinerlei Verpflichtung, Vorlagen länger als 24 Monate aufzubewahren.

11. Korrekturen/Entwürfe/Muster
a. Entwurfsarbeiten, Korrekturabzüge und Muster auf Kundenwunsch können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei Nichterteilung des Auftrages.
b. Muster und Entwürfe, die einer Lieferung zugrunde gelegt werden, gelten nur als ungefähre Grundlage der Lieferung.
c. Die Gefahr etwaiger Fehler geht bei Beschriftungsaufträgen und grafischen Arbeiten mit der Freigabe der Druckvorlage auf den Auftraggeber über.
d. Filmvorlagen, Schablonen, Zeichnungen, elektronische Dateien etc. bleiben in jedem Fall unser Eigentum, auch dann, wenn der Auftraggeber hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat.

12. Auftragsänderungen
Von Ihnen gewünschte Änderungen nach zuvor erteiltem Auftrag und Entwurfsfreigabe führen zunächst zu einer Unterbrechung der Produktion. Die durch die Änderung bedingten Mehraufwendungen an Zeit und Material werden ermittelt und Ihnen mitgeteilt. Wir setzen die Produktion nach Erhalt Ihres schriftlichen Einverständnisses zur Kostenübernahme fort.

13. Zahlungsbedingungen
a. Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in Euro.
b. Bei Ertsbestellung erfolgt die Lieferung ausschließlich per Vorkasse. Ab der zweiten Bestellung ist die Liefrung gegen Rechnung möglich.
Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Monat berechnet. Nach Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns das Recht vor künftige oder offene Bestellungen per Nachnahme oder gegen Vorauskasse zu liefern.
c. Bei Überweisung aus dem Ausland trägt die Überweisungsspesen der Kunde.
d. Treten beim Käufer Ereignisse ein, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen, oder waren solche bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, werden dem Verkäufer aber erst später bekannt, so kann der Verkäufer Sicherheitsleistungen oder Vorauszahlung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten, oder Herausgabe der Ware fordern. Macht der Verkäufer von diesen Rechten Gebrauch, kommt der Käufer diesem jedoch nicht nach, so hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten u. Schadenersatz zu fordern.
e. Bei Zahlung durch Kundenwechsel oder eigene Akzepte werden für die Zeit vom Fälligkeitstage der Rechnung bis zum Fälligkeitstage des Wechsels Diskontspesen in Höhe des Landeszentralbankdiskontsatzes für landeszentralbankfähige und in Höhe von 2% über Landeszentralbankdiskont zuzüglich Einzugsspesen für Wechsel auf Nebenplätzen berechnet. Der Käufer hat die Wechsel ordnungsgemäß zu verstempeln.
f. Ein Skonto wird nicht gewährt, wenn ein fälliger Saldo zu unseren Gunsten im Zeitpunkt der Zahlung vorhanden ist.
g. Beanstandungen von Rechnungen müssen unverzüglich gemeldet werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Beanstandungen von Kontoauszügen müssen uns binnen einer Ausschlussfrist von 14 Tagen seit dem Zugange des Auszuges schriftlich zur Kenntnis gebracht werden.
h. Annahme von Schecks oder Wechseln werden nur nach vorheriger Vereinbarung hereingenommen.
i. Ist der Käufer mit der Zahlung einer Rechnung im Verzug, so werden eventuell weitere Verbindlichkeiten sofort zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt bei Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks.
j. Die Einrede der Aufrechnung und des Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle gegenseitigen Leistungen ist 08344 Grünhain-Beierfeld. Als Gerichtsstand gilt 08344 Grünhain-Beierfeld ausdrücklich für beide Teile als vereinbart.

Zuletzt angesehen